Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 2 der Vereinssatzung).
Zweck des Vereins ist die Durchführung und Förderung von Veranstaltungen sowie die Förderung von Betätigungen, Leistungen und Betreuung im Bereich eSport. Der Verein verfolgt die Stärkung und Förderung des eSport-Standortes Jülich/Düren insgesamt.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das gemeinsame eSport-Erlebnis steht im Mittelpunkt — aktives Spielen, öffentliche Vorführungen sowie Nachwuchsförderung.
Der Verein ist politisch, weltanschaulich und konfessionell neutral.
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Kontakt Datenschutz: maurice.dohmen@husk.gg
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Die vollständige Vereinssatzung wurde in der Gründungsversammlung vom 29. Oktober 2023 beschlossen. Schiedsverfahren gemäß § 20 der Satzung finden unter Anwendung des deutschen Rechts in Düsseldorf statt. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den SC Jülich 1910/97 e.V. und den Schäferhundverein Ortsgruppe Jülich e.V. (§ 16 Abs. 4 der Satzung).